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Satzung

Geschäftsordnung

§ 1  Gründung, Sitz, Geschäftsführung

§ 2  Aufgaben

§ 3  Beteiligte

§ 4  Koordinierungsausschuss

§ 5  Entschädigungen

 

§ 1
Gründung, Sitz, Geschäftsführung

(1) Die Ärztekammer Schleswig-Holstein und der Verband der Krankenhausdirektoren Landesgruppe Schleswig-Holstein betreiben die Arbeitsgemeinschaft "Das umwelt- und qualitätsbewusste Krankenhaus in Schleswig-Holstein".

(2) Die Arbeitsgemeinschaft hat ihren Sitz bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein in Bad Segeberg.

(3) Die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft erfolgt durch die Ärztekammer.

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§ 2
Aufgaben

(1) Die Arbeitsgemeinschaft hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Förderung eines kontinuierlichen Erfahrungsaustausches zwischen den Krankenhäusern
  2. Unterstützung von Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen in den Krankenhäusern
  3. Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen
  4. Koordinierung von Aktivitäten im Umweltschutz in den Krankenhäusern
  5. Beratung in Umweltfragen
  6. Unterstützung einzelner landesweiter Facharbeitsgruppen

(2) Die Mitglieder sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.

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§ 3
Beteiligte

(1) Die Arbeitsgemeinschaft wird getragen vom Verband der Krankenhausdirektoren Landesgruppe Schleswig-Holstein, von Ärztinnen und Ärzten der mit Fragen des Umweltschutzes im Krankenhaus befassten Ärzteschaft, von der Bundesarbeitsgemeinschaft der leitenden Krankenpflegekräfte Landesverband Schleswig-Holstein, Vertretern aus dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, den Technischen Leitern der Krankenhäuser, Krankenhausapothekern und anderen, die sich bei der Umsetzung der genannten Aufgaben beteiligen.

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§ 4
Koordinierungsausschuss

(1) Die Arbeitsgemeinschaft wird durch einen Koordinierungsausschuss geleitet. Dieser setzt sich mindestens zusammen aus:
2 Ärztinnen/Ärzten
2 Krankenhausdirektoren/Innen (Verwaltung)
2 Pflegekräften
je 1 Vertreter/in aus dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein sowie dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
1 Technischer Leiter/in
1 Krankenhausapotheker/in

(2) Die Ärzte werden von der Ärztekammer, die Verwaltungsdirektoren vom Verband der Krankenhausdirektoren, die Pflegekräfte von der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Krankenpflegekräfte und die Vertreter der Ministerien von dem jeweiligen Ministerium bestimmt. Ein technischer Leiter sowie ein Krankenhausapotheker werden vom jeweiligen Fachverband benannt. Die Ärztekammer und der Verband der Krankenhausdirektoren berufen die Ausschussmitglieder.

(3) Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient sich der Koordinierungsausschuss der von der Ärztekammer gestellten Geschäftsführung.

(4) Der Vorsitz wird alternierend jeweils für drei Jahre von einem Vertreter der Ärztekammer oder einem Vertreter des Verbandes der Krankenhausdirektoren wahrgenommen.

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§ 5
Entschädigungen

(1) Die Mitglieder und Gäste nach § 4 Abs. 1 erhalten von der Ärztekammer Schleswig-Holstein ein Kilometergeld nach den steuerlichen Höchstsätzen. Nachgewiesene notwendige Nebenkosten werden erstattet.

(2) Die Mitglieder des Koordinierungsausschusses haben die Möglichkeit, mit der Geschäftsführung der Ärztekammer abgestimmte Dienstreisen entsprechend der für Organ- und Ausschussmitglieder der Ärztekammer geltenden Entschädigungsordnung abzurechnen.

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Bad Segeberg, Februar 2007
 

Ansprechpartner

Grit Morawski
Tel.: 04551/803 - 227
Fax: 04551/803 - 188
E-Mail: umweltkrankenhaus@aeksh.org
Das Logo des Koordinierungsausschusses Das umwelt- und qualitätsbewusste Krankenhaus in Schleswig-Holstein